Montag, 17. Dezember 2012

Was ist ein Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht

Ein Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht ist ein Rentenberater, der vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) als Prozeßagent für die Gebiete des Sozialversicherungsrecht vor der Sozialgerichtsbarkeit in der 1. und 2 Instanz zugelassen war.

Ab 01.07.2008 wurden die behördlichen Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten von Erlaubnisinhabern in das Rechtsdienstleistungsregister (RDG) auf Antrag eingetragen.

Alterlaubnisinhaber nach § 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)  dürfen im Gegensatz zu Rentenberatern neuen Rechts mit Registrierung ab 01.07.2008 ohne Rentenzusammenhang Verfahren im

  1. Schwerbehindertenrecht,
  2. Krankenversicherungsrecht,
  3. Pflegeversicherungsrecht
durchführen.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
  • gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Künstlersozialversicherung (KSVG)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet.

Rentenberater sind auch auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrecht (OEG, Impfschaden) und Schwerbehindertenrecht tätig.